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Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23.
April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet
die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27.
April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie


Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die
Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung" zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektion

Den direkten Link zum Formular finden sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf 

 

Weitere, Wichtigtuer, Links und Informationen rund um das Thema Notbetreuung auch bei Alleinerziehenden etc. finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums.

Hier ein direkter Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Coronavirus_Notbetreuung_Eltern/index.html

 

Sollten trotz der umfangreichen Informationen Fragen offen bleiben, so stehe ich Ihnen natürlich bei der Klärung helfend zur Seite. Sie erreichen mich unter den bekannten Kontaktdaten!

 

Besten Gruß

 

Frank Bisterfeld

Schulleiter

Eulenweg 2

58507 Lüdenscheid

Tel.: +49 2351 9593- 0

Fax: +49 2351 9593-50

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.starg.de

Schulleiter Dienst- Handy: 017695542575