Sehr geehrte Eltern,

vielen Kindern und Jugendlichen wird über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zu gemeinsamen Mittagessen an Schulen gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann über diese Regelung geholfen werden. Viele Familien mit geringen Einkommen liegen knapp über dem existenzsichernden Mindestbedarf und erhielten bisher keine Unterstützung. Deshalb hat das Land NRW den Härtefallfonds mit dem Namen „Alle Kinder essen mit“ eingerichtet. Hier können Familien mit geringem Einkommen einen Antrag auf einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule stellen, sofern eine Bedürftigkeit vorliegt.

 Familien, die bereits eine Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, sind grundsätzlich berechtigt, für ihre Kinder einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule zu erhalten. Dann sollten Sie einen Antrag auf Unterstützung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen.

Falls Sie jedoch keinen Anspruch auf diese Leistungen haben, aber sich dennoch in einer finanziellen Notlage befinden oder nur über ein geringes Familieneinkommen verfügen, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds möglicherweise erfolgreich sein. Maßstab für die Bedürftigkeit ist der existenzsichernde Bedarf nach SGB II/SGB XII, (also beispielsweise Arbeitslosengeld II) zuzüglich eines 20% Aufschlags.

Sie können diesen Antrag entweder bei ihrem Jobcenter bzw. direkt an die Verwaltung Ihrer

Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises stellen. Über Ihren Antrag wird vor Ort entschieden. Die Leistung geht unter Umständen direkt an den Anbieter des Mittagessens. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob und ggfl. welche Unterlagen/Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen.

 Der Antrag ist für das diesjährige Schuljahr bis spätestens zum 20.09.2020 zu stellen.

Weitere Informationen erhalten sie im Internet: https://www.mags.nrw/haertefallfonds

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