An der Adolf-Reichwein-Gesamtschule müssen alle Schülerinnen und Schüler neben Deutsch, Englich und Mathematik von Klasse 7 bis Klasse 10 ein weiteres Hauptfach belegen. Neben Deutsch, Englisch und Mathematik kommt nun das Wahlpflichtfach (WP) hinzu. Dieses Fach trägt diesen Namen, da es sich um ein Pflichtfach handelt, bei dem die Schüler zwischen fünf verschiedenen Lernbereichen wählen können.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich für eines dieser Wahlpflichtfächer entscheiden:
Der Unterricht im Wahlplichfach wird wöchentlich in den Klassen 7 - 9 mit drei Stunden, ab der Klasse 10 zwei Stunden, in der zweiten Fremdsprache auch weiterhin mit drei Stunden erteilt. Im Gegensatz zu den anderen Hauptfächern werden die Schülerinnen bzw. Schüler im Fach WP nicht in G-Kurse bzw. E-Kurse eingeteilt. Wie in den anderen Hauptfächern werden Leistungsbeurteilungen durch Klassenarbeiten vorgenommen. Die erzielten Noten haben bei Versetzungs- und Abschlussentscheidungen eine besondere Bedeutung.
Die unterschiedlichen Wahlpflichtfächer sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, ihren Lernbedürfnissen gerecht zu werden und ihre Lerninteressen zu verstärken. Sie sollen ihren individuellen Neigungen und Interessen entgegenkommen.
Ganz gleich, für welchen der vier Lernbereiche sich Eltern und Kind entscheiden, es kann alle Schulabschlüsse erreichen, da alle angebotenen Kurse gleichwertig sind. Es fällt also keine grundsätzliche Vorentscheidung bezüglich der Schullaufbahn des Kindes. Allerdings sollten die Eltern bei der Wahl des Wahlpflichtfaches Folgendes bedenken:
- Die WP - Entscheidung gilt für fünf Jahre, also bis zum Ende der Klasse 10, und sollte deshalb gut bedacht sein. Bei der Entscheidung für einen Kurs sollten Neigung und Eignung des Kindes eine wichtige Rolle spielen. Wir raten davon ab, Schülerinnen oder Schüler zu zwingen, ein ungeliebtes Fach zu wählen, zumal die Note in dem WP-Fach mit großer Gewichtung in die Leistungsbewertung zur Vergabe der Schulabschlüsse eingeht.
- Für das Abitur ist allerdings eine zweite Fremdsprache erforderlich. Obwohl auch in der Jahrgangsstufe 11 eine zweite Fremdsprache erlernt werden kann, sollten Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben sowie in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen aufweisen, bereits jetzt die zweite Fremdsprache wählen.
- Die Note im Wahlpflichtbereich gilt als Hauptfachnote und unterliegt damit strengeren Anforderungen, z.B. erhält eine Schülerin oder ein Schüler mit der Note „mangelhaft” in WP nicht die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Eine Fehlwahl, die zu schlechten Zensuren führt, könnte durchaus den angestrebten Abschluss gefährden.