Schulbetrieb ab dem 19.04.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen!
Ich nehme Stellung zur Mail von Staatssekretär Richter (Ministerium für Schule und Bildung) von gestern Abend und den daraus resultierenden Konsequenzen für den weiteren Schulbetrieb bei uns.
- Ich zitiere: „Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf. „Diese für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Regelungen zum Schulbetrieb orientieren sich an der in der parlamentarischen Beratung befindlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird. Ausgenommen werden können Abschlussklassen, falls die einzelnen Länder dieses regeln. Auch eine Notbetreuung ist in jedem Fall zulässig.“
- Das heißt für uns bei einer Inzidenzzahl von 222,6 im Märkischen Kreis und in Lüdenscheid von 345,72, dass wir in der kommenden Woche weiterhin Distanzunterricht für die Jh. 5-9 und die EF haben werden. Es ändert sich zur laufenden Woche also nichts.
- Falls die Inzidenzzahlen unter 200 fallen, wird die Lage neu bewertet.
- Am Mittwoch erwarten wir das Bundesgesetz, an dem sich die Landesregierung schon jetzt orientiert: „Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sieht vor, dass auch jenseits einer Inzidenz von 100 bis hin zu einer 200’er Inzidenz ein uneingeschränkter Schulbetrieb zulässig sein soll, allerdings flankiert durch eine Testpflicht an den Schulen. Eine solche Testpflicht gilt in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem 12. April 2021 an allen Schulen.“
- Zur Testpflicht:
- Für die Schülerinnen und Schüler werden die Corona Selbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben
- Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Corona Selbsttests voraus.
- Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
- Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.
- Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
- Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
- Dem komme ich hiermit nach! Ohne Selbsttest kein Präsenzunterricht bzw. Schulbesuch. Es besteht kein Anspruch auf Distanzunterricht.
- Abschlussprüfungen:
- Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
- So werden wir das auch organisieren: Alle ungetesteten SuS nutzen einen separaten Eingang und schreiben gemeinsam in einem Raum die Klausuren. Es ist sehr wahrscheinlich, dass wir als Raum die Sporthalle oder die Gymnastikhalle vorsehen werden. Beide Räumlichkeiten sind bereits vorbereitet.
- Ich kann nur sehr dringend empfehlen, das Angebot der Selbsttests wahrzunehmen, um sicher zu sein, dass man „negativ“ ist und um am Unterricht teilnehmen zu können. Dies ist insbesondere beim schriftlichen Abitur von Bedeutung aber auch bei den zentralen Prüfungen Jh. 10.
- Im Falle eines positiven Testes:
- Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Corona Selbsttest hin. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
- Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.
- Ich stelle eine Widerspruchserklärung in die Anlage, die nur wirksam ist, wenn sie urschriftlich an die Schule geschickt wird und rechtzeitig bei uns eingeht. Vorher versäumte Stunden werden als unentschuldigte Stunden dokumentiert. Es besteht weiterhin Schulpflicht, zumindest dann im Distanzunterricht.
- Im Falle eines Widerspruchs gilt: Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
- Am morgigen Freitag findet die Testung im Jahrgang 10 in der zweiten Stunde statt.
- Alle getesteten Schüler*innen müssen ihre Testbescheinigung immer dabei haben. Sie ist die „Eintrittskarte“ für den Präsenzunterricht. Auch zur erneuten Testung muss diese Bescheinigung wieder vorgelegt werden.
Liebe Grüße
Frank Bisterfeld, Schulleiter
Schöne Ferien und frohe Ostern an alle!
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Der Schülerplaner 21/22 wird GRÜN

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Informationsmaterial zur Fächerwahl für die kommende EF (externe Anmeldungen)
Liebe Schülerinnen und Schüler,
gestern hat die Veranstaltung zur Fächerwahl für die externen Anmeldungen stattgefunden. Hier finden alle die dazugehörigen Informationen im PDF Format! Dazu hat man hier die Möglichkeit den Fachwahlbogen herunterzuladen.
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BITTE DAS JEWEILIGE BILD ANKLICKEN
Informationsbroschüren zu unserer Schule und den Profilklassen
Klicken Sie die Bilder an und sie gelangen zu unseren Informationsbroschüren unserer Schule und unsere angebotenen Profilklassen!
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Wichtige Informationen zu den Anmeldungen für den Jahrgang 5
EINE CHECKLISTE FÜR DAS ANMELDEVERFAHREN FINDEN SIE HIER (HIER KLICKEN!)
ALLE FORMULARE FINDEN SIE HIER IM FORMULARPAKET 5 (HIER KLICKEN!)
Den folgenden Brief können Sie hier downloaden! (Hier KLICKEN!)
Wichtige Informationen zu den Anmeldungen für die gymnasiale Oberstufe
Eine Checkliste für das Anmeldeverfahren finden Sie hier (BITTE HIER KLICKEN!)
ALLE FORMULARE FINDEN SIE HIER IM FORMULARPAKET EF (BITTE HIER KLICKEN!)
Den folgenden Brief können Sie hier downloaden (BITTE HIER KLICKEN!)
Rotaryclub Lüdenscheid-Zeppelin übergibt Tablets und Laptops an die
Nicht jeder Schüler ist gut gerüstet für den digitalen Unterricht!
(Schulleiter Frank Bisterfeld und der Vorsitzende des Rotary-Clubs Lüdenscheid Zeppelin Christoph Schulte)
Schulleiter Frank Bisterfeld hat die Adolf-Reichwein-Gesamtschule in Lüdenscheid nach dem ersten Lockdown im Frühjahr gut auf den digitalen Unterricht vorbereitet. Schon früh wurden Lehrer und Schüler in die Konferenzplattform Microsoft Teams eingebunden und umfassend geschult. Um ausreichendes WLAN in der Schule für die Zeit der parallelen Beschulung vor Ort und zu Hause sicher zu stellen, wurde bei der Stadt mehrere Hotspots beantragt und kurzfristig installiert.
Trotz der Entspannung nach den Sommerferien, wurde vorrauschauend und in Erwartung eines zweiten Lockdowns im Herbst eine Umfrage bei den Schülern durchgeführt, in der abgefragt wurde, wie gut die Schüler für den digitalen Unterricht technisch ausgestattet sind. Wie wichtig diese Umfrage war, zeigt das Ergebnis: mehr als 450 Schüler haben keinen Zugang zu einem Computer oder zu einem Laptop. In vielen Familien müssen sich mehrere Geschwister vorhandene Geräte teilen. Somit bleibt häufig nur das Handy, für das das WLAN-Guthaben meist schnell verbraucht ist.
Pädagogik in der Sekundarstufe 2
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Informationsveranstaltung "Die gymnasiale Oberstufe"
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